|
Diese Betriebe setzten vorbildlich Grünordnung im Gewerbegebiet um |
|
|
|
|

Bebauungsplanfestsetzungen:
Durch eine Reihe von Festsetzungen stellt die Gemeinde in ihrem ca. 30 Hektar großen Gewerbegebiet eine nachhaltige Grünordnung sicher. Hier sind einige Beispiele aufgeführt, wie Betriebe diese Festsetzungen vorbildlich umgesetzt haben.
Auszug aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet
-
Die Randschutzpflanzung in einer Breite von 10 m wird von der Gemeinde im Rahmen der Erschließung durchgeführt. Die Grundstückseigentümer haben den Erhalt und die Pflege zu gewährleisten.
-
Je 10 m² Straßenfront ist ein hochstämmiger Baum lt. Artenliste zu pflanzen, mindestens einer.
-
Zu jedem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen und bis spätestens 2 Jahre nach Bezugsfertigkeit auszuführen.
-
PKW-Stellplätze und Zugangswege sind versickerungsfähig anzulegen (Brain-Pflaster, Rasenpflaster, Schotterrasen o.ä.)
-
Dachflächenwasser sollte in Zisternen aufgefangen oder versickert werden (= Auflage in Verkaufsurkunde).
-
Realisierung der Grünordnung ist durch Bankbürgschaft sicherzustellen.
-
Parkplätze sind einzugrünen + mindestens 1 Baum pro 5 Stellplätze.
|